Jeder, der aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, dauerhaft, für mindestens 6 Monate, Unterstützung benötigt, um bei den normalen Aufgaben und Anforderungen im Alltag zurecht zu kommen, hat ein Anrecht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung (häufig auch "Pflegekasse" genannt) können Sie als Geld- oder Sachleistung in Anspruch nehmen. Die Geldleistung wird dem Pflegebedürftigen direkt überwiesen, wenn er zu Hause gepflegt wird. Die Sachleistung unmittelbar zwischen Pflegedienst oder Pflegeheim abgerechnet. Für Geld- und Sachleistungen gelten unterschiedliche Beträge, die durch die Pflegekasse finanziert werden (siehe Kapitel Finanzierung). Geld- und Sachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.