Wenn Sie als pflegender Angehöriger krank sind oder einmal in den Urlaub fahren möchten, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, den pflegebedürftigen Menschen für maximal 4 Wochen pro Jahr während Ihrer Abwesenheit von einer anderen qualifizierten Person oder einem ambulanten Pflegedienst im eigenen Haushalt oder in einem Pflegeheim betreuen zu lassen.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass Sie den Erkrankten seit mindestens 6 Monaten gepflegt haben. Die Verhinderungspflege kann auch in mehrere kürzere Zeiteinheiten, auch stundenweise aufgeteilt werden.
Ausführliche Informationen zur Verhinderungspflege sind zusammengefasst unter:
http://nullbarriere.de/verhinderungspflege.htm